AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Anwendungsbereich
(1) Diese AGB sind ausschließliche Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen TierphysioHundPferd Julia Gregori (nachfolgend „Tierphysiotherapeutin“) als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter (nachfolgend „Tierhalter“ oder „Kunde“) als Behandlungsvertrag iSv §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Vereinbarung eines ersten Termins zustande.

 

2) Behandlungsvereinbarung

Vertragsgegenstand ist die tierphysiotherapeutische Behandlung von Hunden und Pferden. Die Tiertherapeutin erbringt ihre Dienste in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie an dem Tier anwendet. Die Tierphysiotherapeutin verfügt über diese Kenntnisse und Prüfungen nur für Pferde und Hunde (Katze).

Die Wahl der einzelnen Therapiemethoden obliegt der Tierphysiotherapeutin und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankheitsgeschichte des Tieres und nach bestem Wissen und Gewissen der Tierphysiotherapeutin. Neben der Wahl der Therapiemathoden umfasst dies auch die Therapiedauer und Anzahl der Behandlungseinheiten sowie unterstützender Maßnahmen durch den Tierhalter.

Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich die Tierphysiotherapeutin eine Änderung und Anpassung der Behandlung aufgrund des Genesungsverlaufs des Tieres vor.

Die Tierphysiotherapeutin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. außerordentlich zu kündigen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden des Tieres geht, die die Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierphysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

In der Regel werden von der Tierphysiotherapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen.

 

3) Pflichten des Tierhalters; Tierhalterpflichtversicherung

(1) Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein abgesprochenes Hausaufgabenprogramm kann erforderlich sein. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. 

Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, entgegen seiner Ankündigung Unterstützungsmaßnahmen und insbesondere Übungen mit dem Tier nicht durchführt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. 

(2) Der Tierhalter bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen zu haben, um bei Schäden an Dritten abgesichert zu sein. Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen oder Therapieausrüstung
durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Tierhalter versichert, dass das zu behandelnde Tier gemäß den Empfehlungen geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist und keine offenen
Wunden hat. Das Tier ist sauber zur Therapie zu bringen. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht. Die Tierphysiotherapeutin ist berechtigt, bei aggressivem Verhalten des Hundes das Tragen eines Maulkorbes zur Bedingung der
weiteren Behandlung zu machen.


(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Tiertherapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Tiertherapeutin überhaupt möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können.
Verhält sich das Tier vor oder während der Therapie aggressiv, behält sich der Therapeut vor, die Therapie sofort abzubrechen.


(4) Der Kunde ist verpflichtet, darauf zu achten, dass sich das Tier nicht in den Praxisräumen bzw. dem Parkplatz erleichtert. Reinigungskosten sind von dem Kunden zu tragen.

 

4) Garantieausschluss

Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Heilversprechen werden ausdrücklich nicht gegeben. Die Therapie bzw. das Training orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach Art, Rasse, Alter, Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen. Auch weiterreichende Krankheiten, die evtl. in Folge einer Behandlung/Therapie eintreten oder verschlimmert werden können, gerade auch aber nicht nur, wenn der Tierhalter entgegen der Einschätzung der Tierphysiotherapeutin kürzere Behandlungsintervalle wünscht, können dem Therapeuten nicht zur Last gelegt werden.

 

5) Haftung


(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tierphysiotherapeutin beruhen. Wesentliche vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.


(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Tierphysiotherapeutin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tierphysiotherapeutin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


(4) Der Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter, aufgrund seiner Mitwirkung an der Therapie, insbesondere die alleinige Durchführung der gezeigten Übungen, verursacht werden.

 

6) Vertraulichkeit der Behandlung

Die Tierphysiotherapeutin behandelt die Kunden- und Tierdaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Tieres Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters, soweit nicht aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Regelungen die Tierphysiotherapeutin zur Auskunft verpflichtet ist, wie beispielsweise auch Meldepflichten bezüglich bestimmter Krankheiten und Diagnosen.

 

Die Tierphysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen und Tätigkeiten (Handakte). Dem Tierhalter steht eine generelle Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.

Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Tierphysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

Handakten werden von der Tierphysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Tieres vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

 

7) Umfang der Leistungen

• individuelle Befundung auf Basis der Angaben des Tierhalters zum Gesundheitszustand und Medikation des Tieres unter Vorlage entsprechender Unterlagen des behandelnden Tierarztes sowie Begutachtung des Tieres mit anschließendem Therapieplan und Hausaufgaben (auf Basis der Angaben des Tierhalters über bei ihm zur Verfügung stehende Geräte) für den Halter des Tieres

• Hausbesuche für Pferd und Hund, soweit dies nach Bewertung der Tierphysiotherapeutin sinnvoll erscheint

• Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Tier mit und ohne Geräten gemäß des erstellten Therapieplans

• Regelbehandlungszeit mit Vor- und Nachbereitung gemäß des erstellten Therapieplans

• Verlaufsdokumentation mittels Text und falls erwünscht mittels Bilder gem. Ziff. 17) dieser AGB

• ggf. Kontaktaufnahme mit zuständigem Tierarzt auf Wunsch des Tierhalters

• Erste Hilfe des Therapeuten im Notfall

 

8) Nicht enthaltene Leistungen
• der Tierphysiotherapeut darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder abgeben.
• Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Tierphysiotherapeuten nicht gestattet. Die Direktverabreichung am Tier durch die Tierphysiotherapeutin ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare der Tierphysiotherapeutin grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Kunden mitgebrachten Arzneimitteln durch die Tierphysiotherapeutin ist ausgeschlossen.


9) Berufshaftpflichtversicherung

„TierphysioHundPferd Julia Gregori“ verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Zudem muss das Tier geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Sollte der Hund aggressives Verhalten zeigen ist das Tragen eines Maulkorbs während der Therapie unumgänglich.


10) Terminvereinbarung
Termine müssen vorab telefonisch, per Whatsapp, E-Mail oder Social Media vereinbart werden. Sie gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie von der Therapeutin bestätigt wurden. 

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.


11) Terminabsagen, Stornogebühren
Unabhängig von dem hierfür bestehenden Grund, sind Termine, die nicht wahrgenommen werden, telefonisch, per Whatsapp, E-Mail oder Social Media abzusagen. Bei Absage bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen für den
Kunden keine Kosten. 

Bei Absagen durch den Kunden nach diesem Zeitpunkt fällt ein pauschaler Schadenersatz in Höhe der Termingebühr ohne Fahrtkosten an. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

 

12) Fahrtkosten
Für Anfahrten im Umkreis von 10 km werden keine Fahrtkosten berechnet. 

Anfahrten von 11 bis 20 km zur Behandlung werden mit 6 € in Rechnung gestellt.
Fahrtkosten von 21 bis 50 km werden mit 15 € honoriert.
Für die Rückfahrt werden grundsätzlich keine Fahrtkosten berechnet.


13) Verspätung zu einem Termin
Wenn der Kunde mit seinem Tier zu spät zum Termin erscheint, kann aufgrund nachfolgender Termine die Behandlung meist nicht nach hinten ausgeweitet werden.
Trotzdem wird natürlich alles unternommen, eine bestmögliche Therapie in der verbliebenen Zeit anzubieten. Soweit die Verspätung durch den Kunden zu vertreten ist, fällt die volle Termingebühr an. Soweit die Verspätung nicht durch den
Kunden zu vertreten ist, wird der Termin anteilig berechnet.

 

14) Hausbesuche 

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunden seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.


15) Laufzeit, Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der Anzahl der gem. Ziffer 3 durchzuführenden Therapieeinheiten.

Der Vertrag kann von beiden Seiten zur nächsten Therapieeinheit gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

 

16) Honorar und Zahlungsbedingungen
Soweit das Honorar nicht individuell zwischen der Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter vereinbart wurde, gelten die in der Preisliste (Website) aufgeführten Sätze, zzgl. der aufgeführten Fahrkosten (Ziffer 12).

Der Kunde erhält eine Rechnung, nach Wahl der Tierphysiotherapeutin per E-Mail oder per Brief.
Die Zahlung hat auf die in der Rechnung genannte Kontoverbindung zu erfolgen.

Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen.
Sofern die Zahlung nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt erfolgt, wird ohne weitere Ankündigung ein Mahnbescheid beantragt.
Es besteht die Möglichkeit Fahrtkosten bei mehreren Buchungen an einem Ort aufzuteilen, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

 


17) Datenschutz, Persönliche Daten, Schweigepflicht; Fotografien
Der Tierbesitzer wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung laut Bundesdatenschutz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Leistungsbringerin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald die Tierphysiotherapeutin aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
Weitere Inhalte sind in der gesonderten Datenschutzerklärung, einzusehen auf der Website, nachzulesen.

Die Daten des Kunden inklusive Daten des Tieres werden zu
Dokumentationszwecken für die Behandlung Ihres
Tieres gespeichert. Sofern nicht gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten
bestehen, werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben, außer der Kunde
wünscht es ausdrücklich und schriftlich, z.B. bei Kommunikation mit seinem Tierarzt.


Ich bin einverstanden, dass Bilder 

☐         nur zu therapeutischen Zwecken (Dokumentation) gespeichert werden

☐         auch zur Veröffentlichung auf der Website oder Instagram von „TierphysioHundPferd“ verwendet werden dürfen

 

ich bin NICHT einverstanden, dass Bilder

☐         gemacht werden und ich bin mir bewusst, dass ich daher auch keine Dokumentation der Vorher – Nachher Erfolge erhalten kann


Ich wurde darüber aufgeklärt, dass ich meine Einwilligung jederzeit der
Tierphysiotherapeutin gegenüber in Textform (z.B. E-Mail) widerrufen kann.

 

18) Meinungsverschiedenheiten, Streitbeilegung

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag sollten grundsätzlich gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.


Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Die Tierphysiotherapeutin ist nicht bereit oder verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

19) Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.


20) Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtwirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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